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Faschingsbilanz der Polizei

Landkreise Reutlingen / Esslingen / Tübingen / Zollernalbkreis

Die Polizei hat in der Fasnetszeit und insbesondere in der Hochzeit des Faschings, am Wochenende vor Faschingsdienstag, bei den Veranstaltungen wieder verstärkt Präsenz gezeigt. Die überwiegende Mehrzahl der teils gut besuchten Faschingsveranstaltungen verlief friedlich und ohne nennenswerte Vorkommnisse.

Allerdings war aufgrund des erheblichen Alkoholkonsums und damit teilweise einhergehender Aggressivität einzelner Personen oder Personengruppen durchaus immer wieder ein Einschreiten der Einsatzkräfte erforderlich. Vereinzelt mussten betrunkene Streithähne oder Randalierer in Gewahrsam genommen werden. Auch wegen einzelner Schlägereien, anderer Körperverletzungsdelikte, oder sonstigen veranstaltungstypischen Straftaten mussten die Beamtinnen und Beamten einschreiten. In der Regel waren nach derzeitigem Kenntnisstand bei den tätlichen Auseinandersetzungen keine gravierenden Verletzungen zu beklagen. Dagegen erlitt am 11. Februar 2024 in Neuhausen a. d. Fildern, wie bereits berichtet, ein 37-Jähriger bei einer Auseinandersetzung potenziell lebensgefährliche Gesichtsverletzungen, weshalb im Zuge der kriminalpolizeilichen Ermittlungen gegen mehrere Verdächtige sogar das Vorliegen eines versuchten Tötungsdelikts geprüft wird.

Auf die bereits veröffentlichten Pressemitteilungen zu einzelnen Ereignissen in den verschiedenen Landkreisen wird verwiesen.

Bei den angekündigten, vermehrten Verkehrskontrollen im Umfeld der verschiedenen Veranstaltungen und bei der Aufnahme von Verkehrsunfällen wurden allein zwischen dem Schmotzigen Donnerstag und Faschingsdienstag im Bereich des Polizeipräsidiums Reutlingen 33 Verkehrsteilnehmer angetroffen, die alkoholisiert hinter dem Steuer saßen (Lkrs. Esslingen 15, Lkrs. Reutlingen 6, Lkrs. Tübingen 4, Zollernalbkreis 8). Wegen Fahrens unter Alkoholeinfluss wurden gegen 10 Fahrer entsprechende Bußgeldverfahren eingeleitet. Sie müssen darüber hinaus mit einem mehrwöchigen Fahrverbot rechnen. 15 Verkehrsteilnehmer standen so stark unter Alkoholeinfluss, dass sie wegen eines Vergehens der Trunkenheitsfahrt bei der jeweils zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige gebracht werden müssen. In diesen Fällen sowie von weiteren acht Fahrern, die alkoholisiert einen Unfall verursacht hatten und deshalb einem Strafverfahren entgegensehen, wurden die Führerscheine an Ort und Stelle einbehalten. (ak)

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