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Baumkontrollen zur Verkehrssicherheit in Ostfildern

Gefahr am Waldrand: Tipps für Privatwaldbesitzer

Was Waldbesitzer beachten sollten

Baumkontrollen sind ein wesentlicher Beitrag zur Verkehrssicherheit – nicht nur entlang von Straßen, sondern auch an Sträßchen, die an Waldrändern verlaufen. Von Waldbesitzern wird daher erwartet, dass sie ihre Bäume regelmäßig auf Stand- und Bruchsicherheit überprüfen, um mögliche Gefahren frühzeitig zu erkennen und Haftungsrisiken zu minimieren.

Das Thema ist in Zeiten des Klimawandels und des Eschensterbens sehr aktuell. Denn durch kranke und absterbende Bäume ergeben sich immer wieder Gefährdungssituationen. Deshalb weist die Stadtverwaltung Ostfildern auf die gültige Rechtslage hin. Denn auch in Ostfildern immer wieder zu beobachten, dass Bäume entlang der Straßen, die sich im privaten Besitz befinden, umstürzen oder Äste herabbrechen und auf die Fahrbahn stürzen.

Was ist von den Waldbesitzern zu tun?

Alle Bäume entlang von Straßen sind bis zu einer Tiefe von 30 Metern, also einer Baumlänge, in regelmäßigen Abständen zu kontrollieren – ein 18-monatiger Kontrollturnus wird empfohlen. Um die Bäume umfassend beurteilen zu können, sind zwei Kontrollgänge notwendig: einmal im belaubten und einmal im unbelaubten Zustand. Jeder Kontrollgang sollte unbedingt protokolliert werden. Das ist wichtig, falls es zu einem Schadensfall und damit zu Schadensersatzansprüchen gegen die Waldbesitzer kommen sollte.

Die Rechtsprechung verlangt eine sorgfältige, äußere Besichtigung auf verdächtige Umstände, die vom Boden aus durchgeführt wird. Die Bäume müssen nicht mit Hubwagen untersucht, bestiegen, rundum abgeklopft oder angebohrt werden, da dies einen unverhältnismäßigen Aufwand bedeuten würde. Ergibt die sorgfältige Sichtprüfung, die sogenannte Okulardiagnose, keine Anzeichen für eine Erkrankung oder verminderte Standfestigkeit, ist die Kontrolle abgeschlossen. Gibt es jedoch verdächtige Hinweise, muss gehandelt werden. Solche Anzeichen können beispielsweise Faulstellen, Pilzbefall, Dürräste, abgestorbene Kronenteile, Insektenbefall, Astabbrüche, Rindenverluste, Schäden an Zwieseln, Risse oder Blitzschäden sein. In diesen Fällen ist die Gefahrenquelle zu beseitigen, in der Regel durch Fällung des betroffenen Baumes.

Eine hundertprozentige Sicherheit gibt es dennoch nicht. Auch gesunde Bäume können bei Sturm umstürzen oder Äste verlieren. Bei extremen Wetterlagen, die als höhere Gewalt gelten, haften die Waldbesitzer nicht. Daher sind auch Verkehrsteilnehmer gefordert, ihre Fahrweise den Witterungsbedingungen anzupassen und eigenverantwortlich für ihre Sicherheit zu sorgen.

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